PH-Regionen

Falls Sie an die vielen Argumente gegen das Passivhaus glauben, empfehlen wir:

hier entzaubert die Deutsche Umwelthilfe die Mythen wieder der Wärmedämmung.

Passivhaus Regionen

Die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen und den Bürgern zeigen, dass sich Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz lohnen. In Europa gibt es schon 29 Passivhaus-Leuchtturmregionen mit insgesamt rund 38 Millionen Einwohnern. Diese Regionen setzen per Deklaration in ihrem Wirkungsbereich voll auf das Passivhaus – aus Verantwortung für eine soziale  Gesellschaft, den Klimaschutz und einen sorgsamen Umgang mit dem eigenen Budgethaushalt.

Da der Gebäudesektor für 40 Prozent des Energieverbrauches verantwortlich zeichnet, ist der Passivhaus-Standard die beste und kostengünstigste Lösung dafür. Die EU-Kommission hat mit dem Energieeffizienzplan und der EPBD 2010 mit dem „Nearly zero energy building“ ab 2021, die Weichen zur europaweiten Umsetzung höchster Energieeffizienzstandards gesetzt. „Schließlich ist es im strategischen Interesse Europas, sich so rasch als möglich von der Abhängigkeit Europas von Energieimporten loszulösen“, stellt Haury von der EU-Kommission (Directorate General for Energy) fest. Die öffentliche Hand ist bereits 2 Jahre früher ab 2019 dazu verpflichtet.


„Solange wollen immer mehr Regionen nicht warten“, freute sich Günter Lang 2011, Pressesprecher der 15. Internationalen Passivhaustagung, „diese Regionen haben heute schon mittels Selbstverpflichtungen für ihren eigenen Wirkungsbereich den „State of art“ im Gebäudesektor – den Passivhaus-Standard – für ihre eigenen Neubauten und wo möglich auch bei Sanierungen vorgegeben“.

 

Die ganze Pressemitteilung im Auftrag vom Passivhaus Institut / Prof. Dr. Wolfgang Feist vom Juni 2011 ist nachstehend abrufbar: PM Passivhaus-Leuchtturmregionen in Europa.pdf  

  

Sammlung der uns bekannten
Passivhaus-Leuchtturmregionen in Europa   *)
Beschluss vom (Bv)
In Kraft seit (iK)

Deutschland - Städte und Landkreise:

 

 
  

Bremen 

Am 1. Januar 2010 trat die am 25. August 2009 verabschiedete Richtlinie in Kraft. Sie  gilt für alle öffentlichen Gebäude, die im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen stehen. Neue Gebäude müssen zum Beispiel nach dem so genannten Passivhausstandard errichtet werden. Der Senat betonte, dass mit den neuen Vorgaben eine Minderung der CO2-Emissionen um mehr als 50 Prozent erreicht werden können.

Bremen_Senatsvorlage_Energiestandards_Richtlinie_28_08_2009.pdf  42.41 KB 

 

Bv 2009-08-25

iK 2010-01-01

Darmstdt-Dieburg  Landkreis

Das Da-Di-Werk baut, betreibt und unterhält alle 81 Schulen im Landkreis. Neben sämtlichen Hochbauaktivitäten umfasst dies auch die Bauunterhaltung der Immobilien und Grundstücke sowie das Energiemanagement und die Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen. Laut den Leitlinien zum Wirtschaftlichen Bauen, die das Gebäudemanagement herausgibt,  sind Neubauten nach dem Passivhaus-Standard mit einem Jahres-Heizwärmebedarf < 15 kWh/(m²a) zu konzipieren.

Darmstadt Leitlinien_Da-Di-Werk-Gebaeudemanagement-2010.pdf      31.12 KB

 

 

iK 2010-01-01

 

Frankfurt

Erste Stadt mit Passivhaus-Deklaration in Deutschland
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass alle neuen Gebäude der
Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Frankfurt errichtet werden, dem Passivhaus-Standard genügen und entsprechend konzeptioniert werden. Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen gilt als Mindeststandard eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz, als die EnEV verlangt.

Frankfurt PAR_2443_2007_09_06_BeschlussPH.pdf                            13.11 KB

 

Bv 2007-09-06

Freiburg

Freiburg beschließt für städtische Grundstücke ab 2011 Passivhausstandard

Die Stadt Freiburg hat mit Ihrem Beschluss vom 22. Juli 2008 bestimmt, ab 2009 KfW 40-Standard für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben. Ab 2011 soll dann Passivhausstandard Pflicht werden.

Freiburg 080722_Stadt_PH_Beschluss_top61.pdf                                35.21 KB

 

Bv 2008-07-22

iK 2011-01-01

Hamburg

Hamburger Senat beschließt: Ab 2012 sollen nur noch Passivhäuser im Neubau städtische Fördergelder erhalten. Die städtische Wohnungsbauförderung wird schrittweise auf die Förderung von Passivhäusern konzentriert, die ohne konventionelle Heizung auskommen.

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Bv 2007

Hannover

Die guten Erfahrungen am Kronsberg haben zu dem Ratsbeschluss geführt, die dort erprobten Standards auf das gesamte Stadtgebiet zu übertragen. Die Weiterentwicklung der „Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ und immer stärker werdendes Umweltbewusstsein bei Bauherren und Investoren tragen dazu bei, dass „Ökologisches Bauen“ zum Baustandard wird, nicht nur in Neubauvorhaben sondern auch im Bestand.  In Hannover-Wettbergen entsteht Europas größte innovative Klimaschutzsiedlung  zero:e park für rund 300 Reihen- Doppel- und Einfamilienhäuser in Passivhaus-Standard als Null-Emissionssiedlung.

 

 

Heidelberg - Passivhaus- und Null-Emissions-Stadtteil Bahnstadt

In der Heidelberger Bahnstadt wird derzeit der weltweit größte Stadtteil mit einer Fläche von 116 ha mit einer großen Anzahl verschiedener Gebäudetypen flächendeckend im Passivhaus-Standard realisiert. Basis des Energiekonzeptes für die Bahnstadt ist die Energiekonzeption der Stadt Heidelberg, die hohe Energiestandards für kommunale Gebäude, Grundstückswirtschaft und Stadtentwicklung festlegt. In Mai 2010 ist die Energiekonzeption mit Beschluss des Gemeinderates fortgeschrieben worden, konsequent mit dem Fokus auf den Passivhaus-Standard.

Heidelberg-Bahnstadt Veröffentlichungstext PHT-Innsbruck.pdf            1.01 MB

 Video: Mayors Voices by C40 Cities Conference: Lord Mayor of Heidelberg Eckart Würzner

Bv 2010-05

Köln

Am 26.04.2010 beschloss der Betriebsausschuss der städtischen Gebäudewirtschaft mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und FDP, dass ab sofort alle Neubauten der Stadt in Passivhaus-Bauweise zu errichten sind.

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Bv 2010-04-26

iK 2010-05-01

Leipzig

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle neu zu errichtenden Gebäude der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe, sowie alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen künftig für die Stadt Leipzig errichtet werden, dem Passivhaus-Standard genügen und entsprechend konzeptioniert werden. Beschluss-Nr.: RBIV-1138/08 vom 19.03.2008

Leipzig_PH-Beschluss-IV-rb-1138-ausfertigung.pdf                            27.98 KB

 

Bv 2008-03-19

Leverkusen

Am 16.02.2009 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, alle Neubauten in Passivhausstandard zu errichten, bzw. das Ziel ausgegeben auch 50% der Altbauten auf diesen Standard zu heben. Nachzulesen im Energiebericht 2008 der Stadt Leverkusen (Seite 76).

Energiebericht (19 MB)...

 

Bv 2009-02-16

Nürnberg

Laut den Leitlinien für Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg werden Neubauten im Passivhaus-Standard errichtet. Der Nachweis gemäß aktuellem Passivhaus Projektierungspaket (PH-Institut Darmstadt) ist zu erbringen.

Nürnberg -_Leitlinien_energieeffizientes_Bauen_und_Sanieren.pdf       62.72 KB

 

 

iK 2009-11

 

Walldorf 

Die Tischvorlage für den Gemeinderat der Stadt Walldorf zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm wurde in der öffentlichen Sitzung am 20.07.2010 beschlossen. Demzufolge werden Kommunale Neubauten in Passivhausbauweise erstellt und erneuerbare Energien, wo möglich, eingesetzt und Städtische Baugrundstücke im Neubaugebiet, die zum Verkauf stehen, werden nur mit der Vorgabe der Passivhausbauweise abgegeben.

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Bv 2010-07-20

Deutschland - Bundesländer:

 

 

Bayern

Angesichts der anstehenden Vorgabe zur Einführung von Niedrigstenergiegebäuden ab Ende 2018 hat der Ministerrat am 19. Juli 2011 beschlossen, bereits jetzt Verwaltungsneubauten des Freistaats auf der Grundlage des Passivhausstandards zu errichten. Damit realisiert er die bauliche Grundlage für eine Bauweise, die in Verbindung mit einer weitestgehend regenerativen Energieversorgung den geforderten „Nearly-Zero-Energy-Standard“ erfüllt.

Damit gelten künftig für staatliche Gebäude wie beispielsweise Bauämter, Finanzämter, Vermessungsämter und Polizeiinspektionen auch hinsichtlich der Energieeffizienz höchste Anforderungen. In einer Pilotphase sollen auch einzelne ausgewählte Sonderbauten – wie etwa Institutsgebäude – in dem anspruchsvollen Passivhausstandard errichtet werden. Bei diesen komplexen Neubauten wird eine wissenschaftliche Begleitung zur Auswertung und Evaluierung hinzugezogen.

energiebericht_6 Bayern 2011.pdf                 4.92 MB

 

Bv 2011-07-19

Hessen

09.08.2010 Hessen setzt einen weiteren, wichtigen Baustein seiner Nachhaltigkeitsstrategie in die Praxis um. Ab sofort gelten im staatlichen Hochbau des Landes neue, einheitliche Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden. Nach den verschärften Standards sind alle Neubauten als „Fast-Nullenergiegebäude“ zu errichten. „Damit übertrifft der Neubaubestand des Landes in absehbarer Zeit sogar das energetische Passivhaus-Niveau“, so Weimar. Mit dem künftigen „Fast-Nullenergie“-Standard, der auch für den Hessischen Hochschulbau sowie für PPP-Projekte gelten soll, ist Hessen nach Angaben von Lautenschläger und Weimar der Zeit energiepolitisch weit voraus. Denn die in Hessen nun verankerten energetischen Schwellenwerte seien flächendeckend in Deutschland erst im Jahr 2019 im Rahmen einer neuen EU-Regelung für energieneutrales Bauen zu erwarten.

Zur Pressemitteilung des HMDF Hessen....

 

Bv 2010-08-09

Rheinland-Pfalz

CO2-neutrale Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz bei Neubauten grundsätzlich Passivhaus-Standard
20.08.2010 - Die Landesregierung will bis 2020 ihren CO2-Fußabdruck systematisch um mindestens die Hälfte verringern (Bezugsjahr 2008). Das Kabinett hat auf Vorschlag von Umweltministerin Margit Conrad, Finanzminister Carsten Kühl und Innenminister Karl Peter Bruch die Strategie für eine „CO2-neutrale Landesverwaltung“ beschlossen.

Für den Neubau und die Sanierung landeseigener Gebäude in Rheinland-Pfalz wurde die interne Richtlinie des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) für energieeffizientes Bauen  novelliert. „Bei Neubauten wird künftig grundsätzlich geprüft, ob der ,Energie-Gewinn-Standard' auf Passivhaus-Niveau realisiert werden kann", so Finanzminister Kühl.

Mehr dazu...

 

Bv 2010-08-20

Saarland

Im Koalitionsvertrag des Jamaika-Bündnisses an der Saar mit dem Titel "Neue Wege für ein modernes Saarland - Den Fortschritt nachhaltig gestalten" wird der Passivhaus-Standard festgeschrieben. "Beim Neubau von öffentlichen Gebäuden wird der Passivhausstandard festgeschrieben, bei der Sanierung von landeseigenen Gebäuden dient der Passivhaus-Standard als Orientierung. Eine Abweichung von dieser Norm muss im Einzelfall begründet werden (Seite 49 Koalitionsvertrag)

Saarland Koalitionsvertag_.pdf                                                        532.11 KB

 

Bv 2011-03

Österreich: 

 

 

A - Z      e5-Gemeinden von Altach bis Zwischenwasser
Passivhaus Deklaration für e5-Gemeinden in Vorarlberg

Von "A" wie Altach bis "Z" wie Zwischenwasser haben eine Vielzahl von Vorarlberger Gemeinden im Rahmen vom e5-Programm für ihren Gemeindewirkungsbereich den Passivhaus-Standard zum Mindeststandard für ihre kommunalen Bauten erklärt. In 5 Vorarlberger Regionen haben die Gemeinden Altach, Bregenz, Dornbirn, Frastanz, Götzis, Hörbranz, Krumbach, Langenegg, Mäder, Rankweil, Thüringen, Wolfurt und Zwischenwasser einen derartigen Beschluss gefasst. Mit Stand Ende 2012 haben rund 50 Gemeinden ihre öffentlichen Gebäude schadstoffarm und nachhaltig als Passivhaus planen und errichten zu lassen. Manche haben schon den Schritt zum Null- oder Plusenergiehaus gewagt. Exemplarisch sind diese nachstehend für die Gemeinden Altach und Zwischenwasser angeführt:
 

Am 23.10.2007 wurde mit dem Beschluss „Nachhaltiges Bauen in Altach“ vereinbart, dass für Neubauten Passivhausniveau anzustreben ist. Die Passivhaus-Grenzwerte sind mittels Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) nachzuweisen; auf ein aktives Kühlsystem ist grundsätzlich zu verzichten. Für Sanierungen sind mindestens drei verschiedene Energieniveaus (Mindestanforderung BTVO Vlbg., 50% besserer Standard, Passivhausstandard) miteinander zu vergleichen. Für die drei Standards sind Wirtschaftlichkeitsabschätzungen mit einem Betrachtungszeitraum von mind. 30 Jahre durchzuführen. Auszuführen ist die Variante, für die die beste Wirtschaftlichkeit ermittelt wird.

Altach_Passivhaus Beschluss für kommale Gebäude.pdf                        9.48 KB

 


Grundsatzbeschluss „Nachhaltiges Bauen für Gemeindebauten in Zwischenwasser“

Aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes, des gesunden Wohnens und Arbeitens aber auch als Vorsorgemaßnahme gegenüber steigenden Energiepreisen wird für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden der e5-Gemeinde Zwischenwasser folgender Grundsatzbeschluss gefällt:

 

  • Für Neubauten ist grundsätzlich Passivhausniveau anzustreben. Sollte im Einzelfall dieses Niveau überschritten werden, so ist durch dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach der Annuitätenmethode nachzuweisen, dass ein Gebäude nach den Mindestanforderungen der Bautechnikverordnung (BTVO) Vorarlbergs (Fassung 2008) deutlich wirtschaftlicher zu betreiben ist, als der identische Gebäudeentwurf im Passivhaus-Niveau.
  • Nachzuweisen sind die Passivhaus-Grenzwerte eines spezifischen Heizwärmebedarfs von max. 15 kWh/m² Nettofläche pro Jahr, berechnet mit dem Passivhaus-Projektpaket (PHPP); auf aktive Kühlsysteme ist grundsätzlich zu verzichten.
  • Standard bei Sanierungen mindestens ÖKO 2 (Bezug Wohnbau). Bei Sanierungen ist mindestens ein ÖKO 2 gleicher Stand zu erreichen, besser Passivhaus-Standard. Ausnahmen sind zu begründen.
  • Grenzwerte für den Energieeinsatz für Beleuchtung werden in einem Pflichtenheft projektspezifisch vorgegeben. Dabei sind deutliche Einsparungen gegenüber der Standardausstattung anzustreben.
 
  • Energieeffiziente Beleuchtung und Geräte: Neubauten und Sanierungen werden mit Leuchtmitteln dem Standard „Energiesparlampe“ entsprechend ausgestattet, ab 2010 nach den diesbezüglichen EU-Richtlinien. Haushalts- und Bürogeräte entsprechen den Energieeffizienzklassen A oder AA+. Der Stand-by-Verbrauch ist durch richtige Gerätewahl zu vermeiden bzw. so niedrig wie möglich zu halten.
  • Nutzung nachhaltig erneuerbarer Energien. Alle Gemeindegebäude werden mit nachhaltig erneuerbarer Energie beheizt. Übergangsfristen sind im Zielkatalog fixiert. Ausnahmen sind zu begründen.
  • Beachtung der Bauökologie und des Innenraumklimas. Es sind ökologisch und gesundheitlich unbedenkliche Baumaterialien zu wählen, welche den Vorgaben des ÖBS entsprechen und ein gesundes Innenraumklima bieten. Es sind die jeweils aktuellen Ausschreibungstexte nach dem Ökoleitfaden BAU des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz zu verwenden.
  • Nachhaltigkeit bei Architekturwettbewerben. Ökologische Nachhaltigkeit ist ein Entscheidungskriterium in Architekturwettbewerben.
  • Ökologische Gebäudebewirtschaftung
    • Energiebuchhaltung und Betriebsoptimierung sind laufend durchzuführen.
    • Ökologische Beschaffung von Energie und Verbrauchsgütern
    • Ökologische Gebäudereinigung und Entsorgung
    • Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Bewirtschaftung durch Wahl nachhaltiger Baumaterialien

 

Bv 2007-10-23 

Niederösterreich

Erstes Bundesland mit Passivhaus-Deklaration für öffentliche Bauten in Österreich
In Niederösterreich beschloss der Landtag am 23.01.2008 bei allen öffentlichen Bauten den Passivhaus-Standard umzusetzen. Dazu wurde das „Pflichtenheft Energieeffizienz für Landesgebäude 2007“ als Grundlage der Umsetzung ausgearbeitet. Das Pflichtenheft „Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude" beinhaltet verpflichtende Ziele und Vorgaben welche den Standard von landeseigenen Gebäuden in Richtung Energieeffizienz und Bauökologie weiter verbessern sollen. Von den Vorgaben sind Neubau- und Sanierungsprojekte betroffen, mit konkreten Maßnahmen für Planung und Errichtung. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat der NÖ Landtag den Betrag von Euro 130 Mio. bereitgestellt.

Pflichtenheft-Energieeffizienz_April_2011.pdf                                      1.09 MB

 

Bv 2008-01-23 

Vorarlberg - Gemeinnütziger Wohnbau

In einer beispiellosen Vereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg und den gemeinnützigen Bauträgern Vorarlbergs wurde unter dem damaligen Wohnbau-Landesrat Rein übereingekommen, dass aus sozialer Verantwortung im geförderten Wohnbau der Passivhaus-Standard Mindeststandard sein muss. Was zunächst auf heftigste Kritik und Diskussion gestoßen ist, hat sich nach fünf Jahren bestens eingespielt. Seit dieser Vereinbarung sind in Vorarlberg über 100 geförderte Mehrfamilienhäuser mit einer Bruttogeschossfläche von 150.000 Quadratmeter errichtet worden.

 

 

iK 2007-01-01

 

Vorarlberg - Kommunalgebäude

Kommunalgebäudeausweis – ein Meilenstein in Richtung ökologisches Bauen öffentlicher Gebäude. Die Vorarlberger Landesregierung hat am 14. Dezember 2010 die neuen Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen beschlossen. Diese traten am 01. Jänner 2011 in Kraft.  Im Rahmen des EU-Projektes ENERBUILD ist es gelungen, einen entscheidenden Durchbruch zur Selbststeuerung für ein ökologisches Bauen in Kommunen und Städten zu erreichen. In Kooperation von Umweltverband VorarlbergEnergieinstitut Vorarlberg, Vbg. Gemeindeverband und mit Unterstützung des Landes Vorarlberg konnte durch die Ergänzung des ökologischen Faktors in der Bedarfszuweisung (Förderung) öffentlicher Bauten, ein Anreizkonzept verwirklicht werden, das es hinkünftig ermöglicht, hoch qualitative und ökologische Lösungen im politischen Umfeld umzusetzen. Mögliche Mehrkosten werden durch höhere Förderungen abgedeckt, die Wirtschaftlichkeit des Objektes wird als grundlegendes Entscheidungskriterium verwendet und die ökologische Leistung findet in der ökologischen Ausschreibung mit Berücksichtigung. Der Prozess des begleitenden Beratungsangebotes umfasst das Servicepaket für das „Nachhaltige Bauen in den Gemeinden", ein Modul für die Wirtschaftlichkeits- und Langzeitbetrachtung, sowie ein Modul für öffentliche Ausschreibungen mit Berücksichtigung von ökologischen Angeboten. Dieses Gesamtpaket hat seit deren Einführung zu einem rapiden Anstieg von kommunalen Bauten in Passivhaus-Standard in Vorarlberg geführt. Mit Stand Ende 2012 haben rund 50 Gemeinden ihre öffentlichen Gebäude schadstoffarm und nachhaltig als Passivhaus planen und errichten zu lassen. Manche haben schon den Schritt zum Null- oder Plusenergiehaus gewagt.

 

Bv 2010-12-14

iK 2011-01-01

Wels

Erste Stadt mit Passivhaus-Deklaration in Österreich
Mit Bgm. Dr. Peter Koits, Vizebgm. Hermann Wimmer und Baudir. Pany hat LANG consulting die Richtlinien für eine Passivhaus-Deklaration initiiert und ausgearbeitet.  Im April 2008 unterzeichnete der Gemeinderat die Passivhaus-Deklaration für Wels. Darin wird der Magistrat beauftragt, bei allen neu zu errichtenden Gebäuden bzw. bei anstehenden Sanierungen generell die Erreichung des Passivhaus-Standards anzustreben und die Nutzung erneuerbarer Energie einzuplanen und besonders auf die Energieeffizienz zu achten.

Passivhaus Deklaration für Wels

 

Bv 2008-04

Wien - Stadtentwicklungsgebiet Eurogate - Aspanggründe

Weltweit erstmals wurde im Jahr 2006 von LANG consulting die Idee eingebracht, einen ganzen Stadtteil konsequent in Passivhaus-Standard zu initiieren. Beim geplanten Bauträgerwettbewerb "Eurogate" konnte mit den Beratungen zu Anträgen im Bezirks- und Gemeinderat die Stadtverwaltung überzeugt werden erstmals solch ein Konzept in Angriff zu nehmen. So kam es 2006 zum Beschluss für das weltweit erste Stadtviertel in Passivhaus Standard in 1030 Wien, indem für alle Bauvorhaben am Areal Aspanggründe der Passivhaus Standard verpflichtend war. Bis Anfang 2013 sind so auf diesem Areal 7 Wohnhausanlagen mit insgesamt rund 800 Wohungen und 70.000 m² Nutzfläche fertiggestellt. Im Endausbau soll das Gesamtareal mit 20 ha insgesamt 1.900 Wohnung, sowie diverse Nichtwohnbauten mit einer Gesamtnutzfläche von rund 400.000 m² umfassen.

Eurogate Antrag_Bezirksvertretung_Landstrasse_Passivhaus.pdf        18.37 KB
Eurogate_1710 Broschüre Bauträgerwettbewerb.pdf                          958.5 KB

 

Bv 2006-02-23
  

Belgien

 

 

Brüssel - Region Brussels-Capital

Besonderes Augenmerk unter den Passivhaus-Leuchtturmregionen verdient die Region Brussels-Capital, welche seit 2010 alle öffentlichen Bauten und ab 2015 sämtliche Neubauten in der Region Brüssel nur noch in Passivhaus-Standard errichten lässt. Damit setzt die Region Brussels-Capital bereits um 6 Jahre früher konsequent den Standard um, den die EU-Gebäuderichtlinie erst ab 2021 als Mindeststandard vorschreibt. Um die Entwicklung in Schwung zu bringen konnte man mit dem „Call for Proposals for Exemplary Buildings“ binnen 3 Jahren 117 Objekte mit 265.000 m² in Passivhaus-Standard initiieren, vom Mehrfamilienhaus, über Schulen und Kindergärten bis hin zu Bürobauten.

 

Minister of Environment & Energy - Interview of Mrs E. Huytebroeck

"On 3 March 2011, the Brussels-Capital Region passed an order amending the decree of 21 December 2007 establishing the requirements and methodology for energy performance in buildings. The content of this draft order aims at immediately setting the passive requirements for 2015 and modifying some of the shortcomings related to the method of calculating the PEB.

 

Regarding passive, Article 5a provides that from 1 January2015, individual PEB dwelling units will present:

• a net heating requirement of less than 15 kWh/m² per year;

• a primary energy consumption for heating, hot water and electrical accessories of less than 45 kWh/m² year;

• an air-tightness under 50 Pa less than 0.6 renewal per hour;

• an overheating percentage beyond 25°C less than or equal to 5% for the time of year.

 

Furthermore, Article 6a provides that from 1 January 2015, PEB Offices and Services units and PEB Education units will present:

• a net heating requirement of less than 15 kWh/m² per year;

• a net cooling requirement of less than 15 kWh/m² per year;

• a total primary energy consumption less than [90 - 2.5*C] kWh/m² per year. Defnitions have been made of the compactness, i.e. the ratio between the protected volume and surface leakage [m³/m²];

• an air-tightness under 50 Pa less than 0.6 renewal per hour;

• an overheating percentage beyond 25°C less than or equal to 5% of the time of occupation.

 

The objective is already to give a clear signal to developers, architects and design firms for buildings whose application for planning permission will be submitted after 31 December 2014.

 

Brussels Environment Division, Sustainable City, Energy and Climate, Exemplary Buildings Department."

Bv 2011-03-03

iK 2015-01-01

 

Antwerpen - Beacon project "Nieuw zuid"

General description

Right next to the historic city centre of Antwerp, a brand new residential quarter – Nieuw Zuid or ‘New South’ – will be developed. There, the integration of living and working will become reality. Works for this ambitious and multifunctional project are scheduled to start in 2013. This former railway yard will be turned into a high-quality neighbourhood. The 70 ha large area, which today is vacant for the largest part, will comprise of housing, local shops, public facilities and offices. The finishing touch will consist of a park with a surface area of over 15 ha. Sustainability will be a key element in the development of Nieuw Zuid. The focus on water-, energy- and waste management displays the ambition to develop Nieuw Zuid as a best practice example of sustainable urbanism. The implementation of a district heating system on renewable energy sources, possibly in synergy with its environment, is currently being studied. - First large-scale development in Antwerp following passive house energy levels. - Possibly first implementation of district heating network in Antwerp, as first step in developing city-wide network in the long term - Looking, under the direction of city of Antwerp, for a model of cooperation with private developer (on building- and site level) and third parties (on site level for implementation of district heating) Project team: Private market development initiative in close collaboration with the city of Antwerp and AG Stadsplanning Antwerpen.

 

Project type                                               New build

Project scale                                              Urban neighbourhood

Ownership type                                          Privately owned

Building type and size                                Urban settlement | housing colony

Treated Floor Area according to PHPP      400.000 m²

 

Energy efficiency and use of renewables

° heat: maximum 15 kWh/netto m².year heat demand, and this from the start of the development

° cooling: only passive cooling in residential buildings, in offices cooling demand restricted to maximum 15 kWh/netto m².year

° renewable energy: roofs or other building parts are where possible equipped with photovoltaic panels or other technologies for the production of renewable energy

° each building and unit within is equipped with smart digital meters

° each building will be equipped by the district heat net company with a supply set with heat exchanger for connection to the district heat network. The private developer pays a connection fee to the net company worth the supply set with heat exchanger and the saved cost of natural gas net construction and connection.

 

Email

 

 

 

 

Italien 

Alta Valtellina

Die Region Alta Valtellina liegt in der Lombardai. Angeregt durch die lokale IG Passiv "DomusMIA" unter Leitung von Antonio Robustelli Della Cuna hat der Gemeinderat beschlossen, die Schule auf Passivhaus-Standard zu sanieren und als Beispielsprojekt für Workshops und Schulungen zu öffnen. Paralell dazu wurden sechs weitere Passivhausprojekte in der Region umgesetzt.

Nicht einmal ein Jahr später wurde im April 2012 in Valtellina die erste Altbausanierung eines öffentlichen Gebäudes auf Passivhaus-Standard erfolgreich abgeschlossen. Günter Lang lobte in seiner Festrede die gelungene Schulsanierung und die vorbildliche Umsetzung der Passivhaus Selbstverpflichtung der Region. Der Bürgermeister von Valtellina gab auch gleich bekannt, auf Grund der sehr positiven Erfahrungen noch 2012 auch den alten Kindergarten auf Passivhaus-Standard zu sanieren. 

Alta Valtellina 2011-05-23.pdf                                                         1.45 MB

 

Bv 2011-05-23

Norwegen

 

Oslo

Die kommunale Verwaltung der Stadt Oslo ist auf deren Weg zur Umsetzung der politischen Vorgabe der Stadt, ab 2014 sämtliche öffentliche Bauten nur noch in Passivhaus-Standard neu zu errichten bzw. Altbausanierungen möglichst auf Passivhaus-Standard zu realisieren.

Dazu werden die verschiedenen kommunalen Einrichtungen seit der Beschlussfassung im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der Oslo University College und LANG consulting auf die Kriterien des Passivhaus-Standards eingeschult.

Passivhausbeschluss Oslo.pdf                                                   136.81 KB

Bv 2010-01-27

iK 2014-01-01

 


 

*)Bitte um Meldung von weiteren Passivhaus Regionen auf der ganzen Welt. Wir bemühen uns mit dieser Auflistung den politischen Entscheidungsträgern in anderen Regionen Mut zu machen, den vorbildlichen Beispielen der bisherigen Passivhaus-Leuchtturmregionen ebenfalls zu folgen.